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Der begründete Verdacht auf das Vorliegen einer Rheumaerkrankung wird in meiner Ordination nach dem üblichen

internationalen rheumatologischen Standard abgeklärt. Dazu zählt vor allem eine genaue Anamnese der Beschwerden sowie

eine zielgerichtete klinische Untersuchung. Bereits vorhandene Befunde sollten ebenso mitgebracht werden, wie die e-card.

Sämtliche Informationen darüber, was bei der Erstvorstellung mitzubringen ist, erhalten Sie bei der initialen telefonischen

Terminvereinbarung mit meinem Sekretariat. Gegebenenfalls wird Ultraschall der Gelenke (Sonografie) durchgeführt 

Bei Bedarf erfolgt eine Blutabnahme (direkt in der Praxis möglich). Sollten weitere Untersuchungen notwendig sein, erfolgen von

mir weitere Überweisungen (Röntgen, Magnetresonanz, Computertomografie).

Sollte sich somit eine Rheumaekrankung bestätigen, erhält der Patient von mir seine “Diagnose” und kann somit seine

Erkrankung mit Namen nennen. Zur Dokumentation wird ein schriftlicher Befund erstellt und der nächste Schritt beginnt: die

Aufklärung über konkrete Therapiemöglichkeiten und bei Wunsch selbstverständlich sofortige Dauerbetreuung.

Wird keine Rheumaerkrankung festgestellt erfolgt bestmögliche Information über etwaige weitere medizinische Ansprechpartner.

Der Kontakt zwischen Rheumatologen und Patient endet.

Erstvorstellung - Rheumatologische Abklärung
Untersuchung und Abklärung